Die Kanzlei Kretschmer in Braunschweig vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Als erfahrene
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Arbeit meiner Kanzlei beginnt
bereits dort, wo es gilt, einen Arbeitsvertrag rechtssicher auszuhandeln und zu formulieren. Sie setzt sich fort mit der Interpretation der
Arbeitsverträge hinsichtlich der zu beachtenden Rechte und Pflichten beider Parteien.
Gerne stehe ich Ihnen für eine kostengünstige Erstberatung zur Verfügung. Ich vertrete Ihre Interessen bundesweit vor jedem
Arbeitsgericht, auch wenn es beispielsweise um die Nutzung von Dienstwagen, Auseinandersetzungen zum Arbeitszeugnis oder die
Abwehr einer ungerechtfertigten Abmahnung geht.
Haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge, zu den in Deutschland geltenden Urlaubs- und Teilzeitregelungen oder
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei Arbeitsunfällen, kann ich Ihnen ebenfalls helfen.
Ich freue mich, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!
RECHTSANWÄLTIN IN BRAUNSCHWEIG
Arbeitsrechtlich an Ihrer Seite
Ich berate und vertrete Sie im Arbeitsrecht zu den Themen
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Arbeitsvertrag
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Kündigung
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Abmahnung
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Urlaubsanspruch
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Krankheit im Arbeitsverhältnis
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Teilzeit / Vollzeit
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Arbeitszeugnis
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Betriebliche Altersvorsorge
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Dienstwagen
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Beschlussverfahren für Betriebsräte oder Arbeitgeber
Ich vermeide Fallstricke in Ihrem Arbeitsvertrag
Der zentrale Punkt im Arbeitsrecht ist fast immer der Arbeitsvertrag. Er verpflichtet den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und den
Arbeitgeber zur Gehaltszahlung. Die Parteien sind in der Gestaltung ihrer Vereinbarungen weitgehend frei, jedoch ist der Unternehmer
beim Verhandeln in der stärkeren Ausgangsposition, was die Schutzbedürftigkeit der Angestellten beispielsweise hinsichtlich des zu
beachtenden Mindestlohns begründet. Auch kann es sein, dass ein freier Mitarbeiter „scheinselbständig“ beschäftigt wird und tatsächlich
als abhängig Beschäftigter zu qualifizieren ist. Eine solche Vorgehensweise stellt eine nicht zulässige Benachteiligung des Mitarbeiters dar
und verstößt gegen das in Deutschland geltende Arbeitsrecht.
Ich helfe Ihnen rund um die Kündigung
Während der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen fristgerecht die Kündigung aussprechen kann, muss der Arbeitgeber das
Kündigungsschutzgesetz beachten, sofern er u.a. eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt. In diesem Fall muss er im
Kündigungsschutzverfahren die Kündigung begründen und ggfs auch die Sozialauswahl sowie die Vereinbarkeit mit den Bestimmungen
zum besonderen Kündigungsschutz beachten.
Kündigungsschutzklagen gehören daher zum täglichen Geschäft meiner Kanzlei. Diese lassen sich oft eine einvernehmliche Vereinbarung
beenden oder vermeiden, wobei auch die Zahlung einer Abfindung nicht unüblich ist. An dieser Stelle habe ich mich in der Vergangenheit
als Rechtsanwältin und als erfolgreiche Beraterin bewährt. Ich kann auch dann helfen, wenn Fragen zum kollektiven Arbeitsrecht oder
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Betriebsräten und den Unternehmern - beispielsweise bei Arbeitszeitregelungen oder
Personalabbau - geklärt werden müssen.
Fordern Sie mich